Mein Kinderschutzkonzept:
"Hier bin ich richtig", "Hier bin ich wichtig", "Hier bin ich sicher", "Hier werde ich gesehen", "Was ich nicht mag, merke ich am Herzen"
Ich glaube dir! Ich sehe dich! Was brauchst du?
Warum ein Schutzkonzept:
Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist eine Konsequenz aus den vielen Missbrauchsskandalen der Vergangenheit und Gegenwart. Das Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass die Einrichtungen durch verschiedene Maßnahmen das Risiko zum Tatort sexueller Übergriffe und Gewalt zu werden, senken.
Ein Schutzkonzept hat zum Ziel, Kinderrechte zu stärken, grenzverletzenden Verhalten vorzubeugen, sowie ein Umfeld zu schaffen in dem betreute Kinder, deren Familien und die Kindertagespflegeperson einen wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander pflegen. Dies stellt den stärksten Schutz vor Übergriffen und Machtmissbrauch dar. Auch die Kindertagespflege benötigt ein Schutzkonzept, um präventive Erziehung von Anfang an leisten zu können. Ich trage dazu bei, das Selbstbewusstsein meiner Tageskinder zu stärken und sie zu ermutigen ihre Wünsche und Beschwerden zu äußern und fördere so das Kindeswohl.
"Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig"(§1631,Abs.2 BGB).
Die 10 wichtigsten Kinderrechte im Überblick:
1990 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Diese ist 1992 in Kraft getreten.
1. Gleichheit, Artikel 2
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Gesundheit, Artikel 24
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
3. Bildung, Artikel 28
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. Spiel und Freizeit, Artikel 31
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Artikel 12 und 13
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
6. Schutz vor Gewalt, Artikel 19,32 und 34
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
7. Zugang zu Medien, Artikel 17
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
8. Schutz der Privatsphäre und Würde, Artikel 16
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht, Artikel 22 und 38
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung, Artikel 23
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Risikoanalyse:
Risiken und Schwachstellen im Umgang mit Kindern:
Maßnahmen zur Vermeidung:
Mein Leitbild:
Alle Lebewesen haben einen gewaltfreien, grenzen achtenden und wertschätzenden Umgang verdient. Mein Erziehungsstil ist geprägt durch die Akzeptanz und das Interesse am Kind als Individuum. Ich fördere die Resilienz der Kinder durch einen beziehungsorientierten und mitfühlenden Umgang, damit sie zu starken Persönlichkeiten heranwachsen.
Ein respektvolles Miteinander und eine verlässliches Umfeld für die von mir betreuten Kinder zu bieten, ist mir wichtig.
Kindeswohl ist für mich eine Herzensangelegenheit!
Meine Leitsätze:
Verhaltenskodex:
Ich achte das individuelle Bedürfnis nach Nähe und Distanz eines jeden Kindes. Bei Handlungen am Kind wie das Wickeln, oder auf den Arm nehmen, spreche ich vorher mit dem Kind und sage was ich tue. Ich begleite mit meiner Sprache die Situation. Mir ist wichtig, dass das Kind vorbereitet ist und wahrnehmen kann, was mit ihm/ihr gemacht wird. Davon ausgenommen sind gefährliche Situationen, in denen ein sofortiges Handeln nötig ist (z.B.: Kind rennt über eine Straße).
Selbstverpflichtungserklärung:
Fortbildungen:
Meine Fortbildungen absolviere ich bei Spectrum-Kita, Fambinis Familienzentrum, Pro-Familia und der Sportjugend Hessen, da ich als Kindeswohlbeauftragte für meinen Verein der TSG Friedrichsdorf tätig bin.
Zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte habe ich bisher an folgenden Seminaren teilgenommen:
Oktober 2020, Kindeswohl im Sportverein
Mai 2021, Stärkung von Resilienz und Widerstandsfähigkeit in der Kindertagespflege
Juli 2021, Kindeswohl im Sportverein
Juli 2021, Kindeswohl im Sportverein, Qualifikation für neue Ansprechpersonen
Oktober 2021, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a
November 2021, Grundlagenkurs, Kinderschutzkonzept für Kitas erstellen
Dezember 2021, Elternarbeit und Umsetzung des Schutzauftrages im Sportverein
Januar 2022, Resilienz - Kinder in Krisenzeiten begleiten
Februar 2022, Kindeswohl im Sport: Rolle, Aufgabe und Selbstverständnis als Ansprechperson
Mai 2022, Suizidprävention bei Jugendlichen - was können Eltern tun?
Oktober 2022, Gewaltfreie Kommunikation (GfK) mit Kindern in der Kindertagespflege
November 2022, "Raus aus der Krise!" Kinder nachhaltig stärken!
November 2022, "Die kindgerechte Gesellschaft-Wie Kinderrechte unser Zusammenleben verändern"
März 2023, Institutioneller Kinderschutz
März 2023, Kinderrechte und Partizipation
März 2023, Sexualpädagogik zwischen Aufklärung und Kinderschutz
Mai 2023, Verhaltensregeln Kindeswohl im sportlichen Alltag
Juni 2024, Tag der Kindertagespflege mit folgenden Themen:
-Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege
-Kinder gemeinsam schützen-Das Rahmenkonzept für Kinderschutz in der Kindertagespflege der Stadt Wolfsburg
-Pädagogische Beobachtung und Dokumentation in der Kindertagespflege
September 2024, Empathie und Verbundenheit: Wie man mit Kindern gewaltfrei kommuniziert
Oktober 2024, Alltagstipps zum wertschätzenden und respektvollen Umgang mit Kindern
Oktober 2024, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Oktober 2024, Podiumsdiskussion, Kindeswohl im Sport ist eine Chance und kein Problem
Oktober 2024, Psychische Gewalt an Kindern
April 2025, Fachabend zum Tag der “gewaltfreien Erziehung“, Gewalt erkennen, feinfühlig handeln
Mai 2025, „Wohin mit meiner Wut im Job?“
Präventionsangebote und Informationen im Internet:
Präventionsangebote:
Informationen:
Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII:
Dokumentation mit Beobachtungsbögen
Fallberatung mit pädagogischer Fachkraft (Fambinis) ggf. Hinzuziehung von Beratungsstellen wie dem Kinderschutzbund oder Wildwasser e.V.
Besteht eine akute Gefährdung erfolgt eine sofortige Meldung an das Jugendamt.
Zur Pflichtaufgabe einer Kindertagespflegeperson nach §8a Abs.4 SGB VIII gehört das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF) des Jugendamts im Falle gewichtiger Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung.
Nachsatz:
Vielen Dank, dass Sie bis hierher gelesen haben. Das Thema Kinderschutz und das Thema Tierschutz liegen mir besonders am Herzen. Beide haben die Gemeinsamkeit, wenig bis keine Stimme zu haben. "be their voice"! Adultismus, nicht achtsame Sprache, Ignoranz, Machtstellung und vieles mehr begegnen Kindern und Jugendlichen viel zu häufig. Ich habe lange an meinem Kinderschutzkonzept gearbeitet, habe Seminare besucht, meine Einstellung reflektiert, viel über unser Nervensystem gelernt und entwickle so mein Schutzkonzept und mich weiter. Wichtig ist, sich immer wieder mit dem Thema zu beschäftigen, zu schauen, was benötigt das Kind in diesem Moment, warum verhält es sich jetzt gerade so, wieso verstehe ich sein Verhalten nicht. Wieso, weshalb, warum - wer nicht fragt bleibt dumm. Ein Satz aus der Sesamstraße, der so einfach und so wahr ist. "Never judge a book by its cover" noch eine Weisheit, die auf Kinder und Jugendliche besonders zu trifft. Kinder und Jugendliche sehen, hören, wertschätzen und immer wieder hinterfragen - wieso, weshalb, warum. Nicht immer bekommt man eine Antwort aber die eigene innere Einstellung ändert sich-vielleicht-.
Und noch ein Nachsatz für Kindertagespflegepersonen oder Einrichtungen die mein Schutzkonzept oder Teile davon übernehmen möchten:
Ich möchte jeden raten, der mein Schutzkonzept für sein eigenes verwendet oder Teile davon, genau dies nicht zu tun. Erst die eigene Auseinandersetzung mit diesem so wichtigen Thema, macht ein gutes Schutzkonzept aus. Ein Schutzkonzept soll keine leeren Worthülsen auf dem Papier sein, sondern gefüllt mit Leben. Es soll mich selbst und meine Einstellung darstellen. Es soll Wertschätzung Kindern und Jugendlichen entgegenbringen. Es soll zeigen, was tue ich, um physische und psychische Gewalt in meiner Einrichtung zu verhindern bzw. zu erkennen. Hier geht es nicht darum: "Hauptsache ich habe ein Schutzkonzept weil das Jugendamt es so verlangt".
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss an erster Stelle stehen, auch wenn es viel Zeit, Geld und Arbeit kostet. Es lohnt sich!
Erstfassung: November 2021
Letzte Aktualisierung: Mai 2025
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